Damit Sie sich einen Überblick über die amtlichen
Bootsführerscheine verschaffen können, haben wir sie Ihnen einfach unten
abgebildet!
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Amtlicher Bootsführerschein:
Sportboot - Führerschein Binnen |
Amtlicher Bootsführerschein: Sportboot - Führerschein See |
Amtlicher Bootsführerschein: Sportküsten - Schifferschein |
Das Bundesverkehrsministerium hat verfügt,
dass für motorisierte Schiffe folgende Regelungen gelten:
Auf den
Binnenschifffahrtstraßen des Bundes mit Ausnahme des Rheins
gilt die Altersgrenze von 16 Jahren auch für das fahrerlaubnisfreie
Führen von Sportbooten bis zu 11,03 kW (15 PS) und unter 15 m Länge.
Ab einer Nutzleistung von 11,03 kW (15 PS) ist der
Sportbootführerschein-Binnen vorgeschrieben.
Auf dem Rhein
gilt unverändert die Fahrerlaubnispflicht für Sportboote mit einer
Nutzleistung von mehr als 3,68 kW (5 PS). Zum Führen von
Segelsurfbrettern im Binnenbereich ist kein Sportbootführerschein mehr
erforderlich. Die Fahrerlaubnisregelungen für Landesgewässer und den
Bodensee sind derzeit unverändert. Hamburg, 17. Oktober 2012
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Im Bereich der
Seeschifffahrtstraßen ist wie bisher ohne Altersgrenze das
nicht gewerbsmäßige Führen eines Sportbootes mit einer Nutzleistung
bis zu 3,68 kW (5 PS) zulässig. Die Aufsichtspflicht der Eltern bleibt
unberührt. Bei einer Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) bis zu einer
Nutzleistung von 11,03 kW (15 PS) muss der Schiffsführer mindestens 16
Jahre alt sein.
Ab einer Nutzleistung von 11,03 kW (15 PS) ist der
Sportbootführerschein-See vorgeschrieben.
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Um
im BINNEN
- Bereich segeln zu lernen, benötigen Sie den Zusatzkurs Binnen-Segeln |
im KÜSTEN
- Bereich segeln zu lernen, benötigen Sie den Zusatzkurs Sport-Küsten-Schiffer-Schein |
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Amtliches UKW - Sprechfunkzeugnis UBI Binnen |
Amtliches UKW - Sprechfunkzeugnis SRC Küste |
Amtlicher Pyro - Schein |
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